Mietverwaltung von Wohn- und Geschäftshäusern
- Übernahme des Hauses sowie sämtlicher Verwaltungsunterlagen vom Eigentümer/den Eigentümern
- Betreuung der Mieter in allen Fragen des Mietverhältnisses sowie bei Umbau- und Sanierungsarbeiten
- Neuvermietung von leerstehenden Einheiten durch Auswahl der Mieter und Abschluss der Mietverträge
- Veranlassung und Überwachung der notwendigen Instandhaltungs- und Reparaturmaßnahmen nach Abstimmung mit dem Eigentümer
- Erstellung und Abstimmung der Nebenkostenabrechnung
- Verfolgen der offenen Forderungen durch Mahnung, Mahnverfahren, Zwangsräumung im Namen und auf Rechnung des Vermieters
- Vollzug aller notwendigen Zahlungen
- Abschluss der Versicherungen und Beareitung von Schadensfällen
- Festlegung der durchzuführenden Renovierungsarbeiten und Abnahme der Wohnung bei Mieterwechsel
- Überwachung des Mieteinganges und Verwaltung der Mietkaution
Selbstverständlich ist dies nur ein allgemeiner Überblick der Verwaltungstätigkeit. Die individuellen Gegebenheiten und Anforderungen einer Wohnanlage an die Hausverwaltung werden nach einer Begehung mit dem Verwaltungsbeirat oder den Eigentümern genauer definiert und in der Verwaltungstätigkeit umgesetzt.